top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen  (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Varimea Messebau / Innenausbau (kurz AGB genannt)

 

1.Geltungsbereich

 

1.1Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erbringung von Leistungen im Bereich Messebau und Innenausbau der Firma Varimea, Kaiser-Otto-Straße 8 in 86845 Großaitingen.

1.2 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma Varimea  nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Kunden“ genannt.

1.3 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde  nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich melden.

 

 

 

2.Vertragsschluss

 

2.1 Wir sind an unsere schriftlichen Angebote 20 Werktage ab Angebotsdatum gebunden.Ein Auftrag kommt erst durch die schriftliche Auftragserteilung/Annahmeerklärung des Kunden zustande.

 

2.2Der Umfang unserer Leistungen wird durch unser Angebot nebst etwaiger schriftlicher Anlagen bestimmt. Nebenabreden, Vertragsergänzungen und Änderungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung um Wirksam zu werden.

 

 

3.Zahlungen

 

3.1 Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang unserer Rechnung sofort und ohne Abzug  fällig.

 

3.2 Bei langfristigen Aufträgen oder bei einem höheren Auftragswert sind wir, sofern keine anderweitige Regelung getroffen ist, berechtigt, Teilzahlungen zu verlangen. Diese werden im jeweiligen Angebot aufgeführt.

 

3.3 Zahlungen sind ohne jeden Abzug auf eines unserer Konten zu leisten. Anzahlungen werden nicht verzinst. Wechsel und Schecks werden nicht akzeptiert.

 

3.4 Bei Zahlungsverzug nach Mahnung sind wird berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen

(gem. §247 BGB).

 

 

 

4.RECHTE DES KUNDEN BEI MÄNGELN

 

4.1Der Kunde muss uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitteilen. Mängel, die auch durch sorgfältige Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.

 

4.2.Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht, binnen angemessener Frist von mindestens 14 Tagen nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde, sofern die Vertragswidrigkeit nicht nur geringfügig ist, von dem Vertrag zurücktreten. Der Nachfüllungsanspruch wird bei jedem Mangel gesondert ausgelöst. Ein Recht des Kunden zur Minderung besteht bei unerheblichen Mängeln nicht.

 

4.3 Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Liefergegenstand von dem Kunden oder einem Dritten nachträglich an einen anderen Ort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Liefergegenstandes oder war bei Vertragsabschluss mit uns vereinbart worden.

 

4.4 Ansprüche des Kunden wegen Mangels verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz in § 438 Abs.1 Nr.2, 479 Abs.1 und 634a Abs.1 Nr.2 BGB längere Fristen vorschreibt, nämlich für Bauwerke und Sachen für Bauwerke, Rückgriffsansprüche und Baumängel.

 

 

5 HAFTUNGSBEGRENZUNG

 

5.1Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.

 

5.2 Unsere Haftung für Mangelfolgeschäden ist außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ausgeschlossen. Soweit wir für Mangelfolgeschäden haften, ist die Haftung auf vorhersehbare, nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführende Schäden begrenzt.

 

5.3. Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder bei uns zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden sowie bei Verlust des Lebens des Kunden oder seiner Erfüllungshilfen bleiben unberührt.

 

5.4Die Verkürzung der Verjährungsfrist gemäß Ziffer V.4. gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist oder bei uns zurechenbaren Körper und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Bestellers oder seiner Erfüllungsgehilfen.

 

5.5Die Beweislast für die eine Haftungsbegrenzung oder einen Haftungsausschluss begründeten Tatsachen obliegt uns.

 

5.6 Ab Standübergabe bis Messeschluss haftet der Kunde für Beschädigungen oder Verluste des Messestandes und von Varimea bereitgestelltem Material.

 

 

6 Rücktritt des Kunden

 

Tritt der Kunde aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, vom Vertrag zurück, wird dem Kunden folgender pauschalierter Schadenersatz in Rechnung gestellt:

- bis 8 Wochen vor Messebeginn: 50% der Auftragssumme

- bis 6 Wochen vor Messebeginn: 75% der Auftragssumme

- bis 4 Wochen vor Messebeginn: 90% der Auftragssumme

- innerhalb von 3 Wochen vor Messebeginn: 100% der Auftragssumme

 

 

 

 

7 EIGENTUMSVORBEHALT

 

7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum. Bei Belieferung von Kaufleuten bleibt die Ware bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung und zukünftiger Forderungen unser Eigentum.

 

 

 

8.Montagen, Reparaturen und sonstige Dienstleistungen

 

Für Montagen, Reparaturen und sonstige Dienstleistungen gilt:

 

8.1 Der Kunde  hat unser Personal auf seine Kosten über bestehende Sicherheitsvorschriften und Gefahren zu unterrichten und alle zum Schutz von Personen und Sachen am Arbeitsplatz notwendigen Maßnahmen zu treffen.

 

8.2 Der Kunde  hat unser Personal bei der Durchführung der Arbeiten auf seine Kosten im erforderlichen Umfang zu unterstützen und vertraglich erforderliche Hilfeleistungen zu erbringen, wie etwa Vorbereitung der Baustelle, Gestellung von Werk- und Hebezeugen, Gestellung von Wasser und Elektrizität, etc.

 

8.3 Die Hilfeleistung des Kunden  muss gewährleisten, dass unsere Arbeiten sofort nach Ankunft unseres Personals begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durchgeführt werden können.

 

8.4 Kommt der Kunde  seinen Pflichten nicht nach, so sind wir berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die dem Kunden obliegenden Handlungen an seiner Stelle und auf seine Kosten vorzunehmen.

 

8.5 Kann eine Reparatur aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, sind von uns bereits erbrachte Leistungen sowie entstandener Aufwand durch den Kunden  auszugleichen.

 

8.6 Im Austauschverfahren ersetzte Teile werden unser Eigentum.

 

8.7Nur schriftlich von uns bestätigte Reparaturfristen sind verbindlich.

 

 

9 GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

 

9.1 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist, wenn es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann, eine juristisch Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, Augsburg. Es steht uns jedoch frei, das für den Sitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen.

 

9.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 wird ausgeschlossen.

 

 

 

Stand 15.11.2022

bottom of page